Wirtschaftsprüfung

Wirtschaftsprüfung hat bei uns nichts mit "Häkchen machen" oder "Erbsen zählen" zu tun. Gut ausgebildete, kompetente und leistungsbereite Prüfungsteams nutzen bei uns eine innovative Infrastruktur, um Ihr Rechnungswesen nicht nur sorgfältig, sondern auch effizient zu analysieren. Die daraus resultierenden zeitlichen Ressourcen setzen wir gern als Sparringspartner für Sie in allen strategischen und operativen Fragestellungen ein, die Sie beschäftigen.

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Gesetzlich vorgeschriebene und freiwillige Prüfungen von Jahresabschlüssen nach HGB und IAS/IFRS

In unserem Aufgabenschwerpunkt erbringen wir Prüfungsdienstleistungen, die zum einen eine vergangenheitsorientierte Beurteilung der Aussagefähigkeit, Ordnungsmäßigkeit und Verlässlichkeit ihres innerbetrieblichen oder externen Rechnungswesens als auch eine zukunftsorientierte Beurteilung betrieblicher Abläufe im Hinblick auf Effizienz- und Effektivitätssteigerungen umfasst. Auf Basis unserer Prüfungsergebnisse entwickeln wir Verbesserungsvorschläge, beraten Sie bei der praktischen Umsetzung und unterstützen Sie in der Kommunikation mit Dritten. Unsere Prüfung wird dabei speziell auf Ihre individuellen Bedürfnisse ausgerichtet. Dabei setzen wir auf eine vertrauensvolle Zusammenarbeit und bieten Ihnen eine umfassende Betreuung im Rahmen der gesetzlich zulässigen Grenzen

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Prüfung von Konzernabschlüssen

Unternehmen operieren zunehmend in Unternehmensverbindungen. Wir unterstützen Sie dabei, die gesetzlichen und gesellschaftsrechtlichen Vorgaben zu erfüllen und die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Unternehmensgruppe verständlich zu machen. Wir helfen Ihnen bei der Umsetzung von Konzernbilanzierungsrichtlinien und ergänzen das Konzernreporting. Wir wollen dazu beitragen, die konzerumfassende Kommunikation zu fördern und entscheidungsrelevante Informationen in einer klaren Gesamtübersicht zu liefern, um Gestaltungsentscheidungen zu ermöglichen. Unsere Teams sind kompetent im Umgang mit den internationalen Rechnungslegungsgrundsätzen und erschließen sich schnell auch die nationalen steuer- und handelsrechtlichen Spezialregelungen. Gern unterstützen wir Sie auch im Ausland bei der Umsetzung konzerneinheitlicher Bilanzierungsregeln (Prüfung der HB II) und in der Beurteilung wirtschaftlicher Chancen und Risiken bei ausländischen Konzerngesellschaften vor Ort.

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Aktien- u. GmbH-rechtliche Sonderprüfungen

Bei gesellschaftsrechtlichen Strukturierungsmaßnahmen werden insbesondere im Rahmen des GmbH-Gesetzes und des Aktiengesetzes Prüfungsleistungen notwendig, die dazu beitragen sollen, die Ordnungsmäßigkeit zu bestätigen und die Vertrauenswürdigkeit zu steigern. Mit folgenden Prüfungen bieten wir Ihnen Unterstützung zur Erhöhung von Transparenz und Glaubwürdigkeit.

GmbH-Gesetz

  • Prüfung der Werthaltigkeit von Sacheinlagen bei Gründung und Kapitalerhöhung
  • Prüfung der Deckung des Stammkapitals bei wirtschaftlicher Neugründung
  • Prüfung der Sonderbilanz bei Kapitalerhöhungen aus Gesellschaftsmitteln

Aktiengesetz (AktG)

  • Gründungsprüfung
  • Prüfung einer wirtschaftlichen Neugründung
  • Nachgründungsprüfung
  • Sachkapitalerhöhungsprüfung
  • Prüfung von Sonderbilanzen im Rahmen einer Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln
  • Unternehmensvertragsprüfung
  • Eingliederungsprüfung
  • Squeeze-Out: Angemessenheitsprüfung der Barabfindung
  • Sonderprüfung zur Prüfung von Vorgängen bei der Gründung oder der Geschäftsführung

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Vereine und Stiftungen

Als gesetzlicher Vertreter von Verein oder Stiftung tragen Sie eine besondere Verantwortung. Ohne gesetzliche Rechnungslegungspflicht bestehen dennoch hohe Anforderungen an die Geschäftstätigkeit und deren Dokumentation. Die privaten und öffentlichen Mittelgeber und auch die Finanzverwaltungen verlangen einen Nachweis der Mittelverwendung und den Erhalt des Vermögens. Als langjährige Prüfer und Berater von verschiedenen gemeinnützigen Einrichtungen identifizieren wir uns mit den gemeinnützigen Zielen Ihrer Organisation. Wir kennen wir Ihren speziellen Informationsbedarf und unterstützen Sie, die Vertrauenswürdigkeit Ihrer Institution zu erhöhen. Wir helfen Ihnen bei der Erfüllung bürokratischer Pflichten, damit Sie sich auf den guten Zweck Ihrer Organisation konzentrieren können.

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Prüfungen nach Haushaltsgrundsätzegesetz (HGrG)

Für kommunale Unternehmen und Einrichtungen führen wir erweiterte Abschlussprüfungen nach § 53 Haushaltsgrundsätzegesetz (HGrG) durch. Im Rahmen der Jahresabschlussprüfung prüfen und beurteilen wir die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung sowie die wirtschaftlichen Verhältnisse. Nutzen Sie unsere Erfahrung und zur professionellen Erfüllung der gesetzlichen und gesellschaftsrechtlichen Auflagen Ihres Unternehmens.

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Prüfungen nach Makler- und Bauträger-Verordnung

Sie verfügen über eine Gewerbeerlaubnis nach § 34c GewO und haben Immobilien, Darlehen, Aktien oder Investmentfonds vermittelt, dann sind Sie verpflichtet nach § 16 Abs. 1 MaBV einen Prüfbericht der zuständigen Behörde zu übermitteln. Die Prüfung stellt eine jährliche Pflichtprüfung dar und hat bis zum Ende des folgenden Geschäftsjahres zu erfolgen und ist Wirtschaftsprüfern vorbehalten. Bei Nichterfüllung der sich gesetzlich ergebenden Verpflichtungen drohen die Verwaltungsbehörden Ordnungsstrafen an. Die geforderten Prüfungsleistungen bieten wir Unternehmen aller Größenordnungen und für alle relevanten Geschäftsfelder an. Gern unterstützen wir Sie auch unabhängig von Prüfungen beratend, die gesetzlichen Vorgaben zu erfüllen und die hierfür erforderlcihen organisatorischen Voraussetzungen zu schaffen.

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Sanierungsprüfungen

Krisen verdunkeln Ihren Horizont, Ihre Hausbank hat Ihnen den Regenschirm bei Sonnenschein gegeben und will ihn bei Gewitter zurück? Aufgrund der gegenwärtig schwierigen Entwicklung steht die Finanzierung Ihres Unternehmens in Frage? Unternehmenskrisen können aus vielfältige Ursachen resultieren. Externe Auslöser wie der Wegfall von Hauptkunden, Forderungsausfälle, Preisänderungen kommen neben internen Ursachen wie Investitionsstaus, Personalproblemen, Informations- und Kommunikationsdefizite in Betracht. Selbst eigentlich erwünschtes starkes Umsatzwachstum kann die Liquidität Ihres Unternehmens auszehren. Für die Durchführung von Sanierungsprüfungen benötigen Sie einen erfahrenen Partner, der schnell, flexibel und zielgerichtet handeln kann. Wir stehen Ihnen mit den erforderlichen rechtlichen und betriebswirtschaftlichen Spezialkenntnissen routiniert und zuverlässig Seite. Wir untersuchen ausführlich die Ursachen der aktuellen Schieflage und zeigen Möglichkeiten zur Optimierung der Organisation Ihres Betriebsablaufes auf. Eine gute Idee verdient die Chance realisiert zu werden. Wir sagen Ihnen ob Ihr Unternehmen sanierungsfähig ist oder nicht. Selbstverständlich begutachten wir auch Sanierungskonzepte im Hinblick auf Erfolgsaussichten und Verbesserungspotentiale. Wir unterstützen Sie dabei, eine stärkere Verhandlungsposition gegenüber Kapitalgebern zu erreichen.

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Unternehmensbewertung

Märkte entwickeln sich dynamisch, daher ist es für jedes Unternehmen unerlässlich, sich den Marktverhältnissen ständig neu anzupassen, um die Ziele der Werterhaltung undWertsteigerung zu erreichen. Sehr häufig sollen neue Kooperationen oder Verbindungen eingegangen werden. Solche Überlegungen sind stets mit der der zentralen Frage einer neutralen Ermittlung von Unternehmenswertenverbunden. Mit unseren Bewertungsmethoden ermitteln wir für Sie aussagefähige Daten als Grundlage für Ihr weiteres Handeln. Wir stellen Ihnen klar die Wertreiber, Entwicklungspotentiale aber auch Risiken des zu beurteilenden Unternehmens dar. Unter Berücksichtigung von vorliegendem Zahlenmaterial, Marktanalysen und der Plausibilisierung von Planungsdaten sowie unter Einbezug der zukünftigen Unternehmensziele und alternativen Wertanalysen erhalten Sie eine übersichtliche Dokumentation unserer Ergebnisse für Ihre weitere Entscheidungsfindung. Wir beantworten komplexe Fragestellungen mit einfachen und verständlichen Antworten. Nutzen Sie unsere Erfahrung für Ihren unternehmerischen Erfolg.

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Due dilligence

Sie interessieren sich für ein Unternehmen und möchten genaue Informationen, um ihr Bild abzurunden. Eine Unternehmenstransaktion birgt vielfältige Chancen und Risiken. Die Due Dilligence geht weit über die formale Prüfung zum Beispiel der Jahresabschlüsse oder der Handelsbücher hinaus. Inhalt und Umfang der Due Dilligence variieren individuell nach Komplexität des betrachteten Unternehmens und in Zusammenarbeit mit Ihnen festgelegten Informationszielen. Einer sorgfältigen Analyse und Beurteilung des ausgewählten Unternehmen (Due Diligence) kommt dabei eine besondere Bedeutung zu. Unser Ansatz einer Due Diligence Prüfung beinhaltet eine systematische Stärken-/Schwächen-Analyse des Unternehmens, eine Analyse der mit dem Kauf verbundenen Risiken sowie eine fundierte Bewertung. Dabei spielt die Suche nach so genannten Dealbreakern (Sachverhalte, die einem Kauf entgegenstehen) eine besondere Rolle. Wir analysieren anhand einer gemeinsam erarbeiteten Strategie die wirtschaftliche, finanzielle, steuerliche, rechtliche und organisatorische Situation des Unternehmens. Sie erhalten Informationen über echte und unechte Synergieeffekte und Verbesserungspotentiale. Wir arbeiten dabei kontinuierlich mit Ihnen zusammen, um effizient und zielgerichtet die Anforderungen zu erfüllen.

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Umwandlungsprüfungen

Die haftungs- und steuerrechtlichen Rahmenbedingungen ändern sich fortlaufend. Daraus resultiert auch die Überprüfung der Rechtsform auf Zweckmäßigkeit und entsprechende gesellschaftsrechtliche Anpassungsvorgänge. Daneben führen Unternehmenszusammenschlüsse oder -aufteilungen zu Umwandlungsvorgängen. Bei Umwandlungen gelten die jeweils einschlägigen Bestimmungen des Umwandlungsgesetzes, z.B. über Prüfung der Verschmelzung (§§ 9 ff. UmwG) oder bei Spaltungen (§ 125 UmwG). Die Prüfung der Schlussbilanz der übertragenden Gesellschaft bei Verschmelzung (§ 17 II 1, 2 UmwG) ist Voraussetzung für die Eintragung der Verschmelzung durch das Registergericht. Wir kennen die handelsrechtlichen Abläufe von Umwandlungsvorgängen und sind kompetenter Ansprechpartner für den beurkundenden Notar und das Registergericht, damit Sie sich auf die Verwirklichung Ihrer Umwandlungsziele fokussieren können.